Förderung

Spenden

Sie wollen unseren Förderverein finanziell unterstützen, ohne einen Cent zu bezahlen? Das können Sie gern bei Ihrem nächsten Online-Einkauf oder beim Mieten eines Schulschließfaches tun.

Vor Ihrem nächsten Online-Einkauf gehen Sie bitte auf die Webseite von Schulengel. Nutzen sie dafür hier den direkten Zugang. Auf der Webseite klicken Sie bitte oben rechts auf „Helfen ohne Login. Die Einrichtung „Förderverein der 16.Mittelschule e.V.“ ist bereits voreingestellt. Jetzt stellen Sie bei „Shop wählen“ die Shopping-Webseite ein, auf der Sie einkaufen wollen. Dann klicken Sie auf  „Zur Shop-Webseite“ und kaufen ganz normal ein. Über hunderte Shops sind Partner von Schulengel. Hier gelangen Sie zur  alphabetischen Shop-Liste. Auch die Deutsche Bahn ist ein Partnershop von Schulengel und beim Kauf Ihrer Bahn-Tickets profitiert der Förderverein, denn die Shops zahlen eine kostenfreie Prämie an Schulengel, die zu 70 Prozent an unseren Förderverein weitergeleitet wird. Sagen Sie es bitte auch Ihren Verwandten, Kollegen, Nachbarn und Freunden weiter, denn auch sie können auf diese einfache Weise unseren Förderverein unterstützen.

Hier ein Schulengel-Tipp: „In der aktuellen Version des FIREFOX Browsers ist der Werbeblocker AdBlock Plus standardmäßig integriert. Bitte wählen Sie "Überall deaktivieren" aus, solange Sie Schulengel.de und unsere Partnershops nutzen.“ 

Über die Firma Mietra können Sie für Ihr Kind ein Schließfach in unserer Schule anmieten und gleichzeitig für den Förderverein spenden. Nutzen Sie die Möglichkeit der Online-Anmeldung! Hier gelangen Sie direkt zur Anmeldung, die bereits schulbezogene Daten enthält. Sie erhalten einen Online-Anmeldebonus von 3 Euro, den Sie dem Förderverein zugutekommen lassen können. Wenn Sie mögen, können Sie auch etwas mehr spenden und sich für eine Spendensumme von 5 Euro, 10 Euro oder 20 Euro entscheiden.

Vielen Dank!


Mitglied werden

Unterstützen Sie unsern Förderverein durch Ihre Mitgliedschaft! Der Standardmitgliedsbeitrag beträgt nur 12 Euro im Schuljahr, gern auch höher, wenn Sie mögen. Weitere Regelungen und Beitragsermäßigungen finden Sie in unserer aktuellen Beitragsordnung.   Wir freuen uns über Ihre Ideen und Ihr Einbringen, um gemeinsam unsere Schule im Stadtteil des Leipziger Ostens noch attraktiver zu machen.

Wenn Sie Mitglied unseres Fördervereins werden möchten, können Sie gern den Flyer des Fördervereins ausdrucken (Download hier), den Aufnahmeantrag per Hand ausfüllen und ihn im Briefkasten einwerfen – oder ihn uns per Post an folgende Adresse zusenden:

Förderverein der 16.Mittelschule e.V.

Konradstraße 67

04315 Leipzig.

Satzung

 

Satzung des Fördervereins

„ Förderverein der 16. Mittelschule e.V.”

§ 1

Name und Sitz des Vereins

Der Förderverein führt den Namen „ Förderverein der 16. Mittelschule“. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und dann den Zusatz e.V. führen. Der Verein hat seinen Sitz in Leipzig und seine Geschäftsstelle in der 16. Mittelschule Leipzig, Konradstraße 67. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2

Zweck des Vereins

Zweck des Vereins ist die Förderung der allseitigen Erziehung und Ausbildung der Schüler der 16. Mittelschule. Der Förderverein „16. Mittelschule e. V.” ist ein Verein, der die Bemühungen der Schule bezüglich einer umfassenden Ausbildung und Erziehung der Schüler unterstützt, Hilfe bei der Gestaltung der äußeren Lernbedingungen und des Schulumfeldes, bei der Vorbereitung und Durchführung von Schulveranstaltungen sowie für eine sinnvolle Freizeitgestaltung der Schüler gewährt und damit zur Integration und Identifikation der Schüler mit ihrer Schule beiträgt. Der Zweck wird verwirklicht durch die Mittelbeschaffung für die Erziehungs- und Bildungsarbeit an der Schule.

§ 3

Gemeinnützigkeit des Vereins

Der Verein dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung. Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Ziele. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 4

Mitgliedschaft

Mitglied kann jede natürliche und juristische Person werden. Der Beitritt wird schriftlich erklärt und kann jederzeit erfolgen. Bei Minderjährigen bedarf es der Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten.

§ 5

Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft erlischt:

- durch Austritt, der nur zum Schluss eines Schuljahres und nur schriftlich erfolgen kann;

- bei Schulwechsel oder Verlassen der Schule mit dem jeweiligen Datum;

- durch förmliche Ausschließung.

Der Ausschluss erfolgt durch Mehrheitsbeschluss des Vorstandes, wenn ein Mitglied das Ansehen des Vereins schädigt, wenn Beitragsrückstand von mehr als 1 Jahr bleibt und das Mitglied trotz Aufforderung durch den Vorstand seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Der Ausschluss ist dem betreffenden Mitglied schriftlich mitzuteilen. Gegen die Entscheidung ist Widerspruch beim Vorstand innerhalb von vier Wochen nach Zustellung des Beschlusses zulässig. Über den Widerspruch entscheidet die Mitgliederversammlung. - durch Tod.

§ 6

Ehrenmitglieder

Die Mitgliederversammlung kann in Anerkennung besonderer Verdienste um das Vereinsziel die Ehrenmitgliedschaft verleihen. Sie schließt Sitz und Stimme in der Mitgliederversammlung ein.

§ 7

Rechte und Pflichten der Mitglieder

Das Mitglied hat Stimmrecht in der Mitgliederversammlung. Alle Mitglieder haben den festgesetzten Mitgliedsbeitrag pünktlich zu entrichten und die Interessen des Fördervereins zu vertreten.

§ 8

Beitrag

Die Höhe des Beitrages wird vom Vorstand vorgeschlagen und von der Mitgliederversammlung beschlossen. Regelungen sind in einer Beitragsordnung festgehalten.

§ 9

Organe des Vereins

Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.

§ 10

Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, der gleichzeitig Kassenwart ist sowie dem Schriftführer. Die Mitglieder des Vorstandes werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Sie üben ihr Amt bis zur Wahl des Nachfolgers aus. Wiederwahl ist zulässig. 3 Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende und sein Stellvertreter. Jeder ist für sich allein vertretungsberechtigt. Die Vorstandsmitglieder sind verpflichtet, die ihnen übertragenen Aufgaben mit Umsicht und Gewissenhaftigkeit wahrzunehmen. Sie verwalten ihre Ämter als Ehrenämter und haben nur Anspruch auf Ersatz ihrer Auslagen. Der Vorsitzende beruft die Sitzungen des Vorstandes nach Bedarf ein. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung die seines Vertreters. Über die Verhandlungen hat der Schriftführer ein Protokoll aufzunehmen, das von ihm und den Vorsitzenden zu unterschreiben ist.

§ 11

Die Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung findet jeweils mindestens einmal jährlich statt. Zu ihr wird schriftlich spätestens zwei Wochen vorher unter Angabe der vorläufigen Tagesordnung eingeladen. Anträge zur Tagesordnung sind spätestens fünf Tage vor der Mitgliederversammlung dem Vorstand mitzuteilen. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung alle zwei Jahre gewählt. Außerordentliche Versammlungen sind zu berufen,

a) durch den Vorstand, wenn das Interesse des Vereins es erfordert.

b) wenn mindestens 20% der Mitglieder schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe die Einberufung verlangen.

Zur außerordentlichen Mitgliederversammlung muss spätestens eine Woche vorher unter Angabe der Tagesordnung geladen werden. Anträge hierzu sind an den Vorstand rechtzeitig einzureichen. Die Mitgliederversammlung beschließt über:

a) den Geschäftsbericht

b) den Kassenbericht

c) die Entlastung des Vorstandes

d) die Neuwahl des Vorstandes

e) den Bericht der Revision

f) Satzungsänderungen

Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung. Mitglieder, die sich der Stimme enthalten, gelten hinsichtlich der Abstimmung als nicht erschienen. Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Die Mitglieder des Vorstandes werden einzeln in offener Abstimmung gewählt. Auf Verlangen findet die Wahl geheim statt. Den Vorsitz der Mitgliederversammlung führt der 1.Vorsitzende, bei seiner Verhinderung der stellvertretende Vorsitzende. Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind zu protokollieren. Das Protokoll ist vom Leiter der Versammlung und vom Protokollführer zu unterzeichnen.

§ 12

Revision

Zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäfts- und Kassenführung des Vorstandes wird von der Mitgliederversammlung ein Revisionsausschuss mit zwei Mitgliedern gewählt und jeweils jährlich neu bestätigt, wenn keine Neuwahl erforderlich ist. Der Revisionsausschuss berichtet der Mitgliederversammlung über seine Prüfung. Die Prüfungen haben vor der Einberufung der ordentlichen Mitgliederversammlung zu erfolgen.

§ 13

Auflösung des Vereins

Die Auflösung des Vereins erfolgt: a) durch den Beschluss der Mitgliederversammlung, der mit einer 2/3-Mehrheit der erschienenen Mitglieder zu fassen ist. b) wenn sich die Mitgliederzahl auf drei vermindert hat. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für Erziehung und Bildung.

§ 14

Sonderfälle

Soweit diese Satzung keine Regelung enthält gilt das Gesetz.

§ 15

Gültigkeit der Satzung

Die Satzung tritt mit der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.

 

Die PDF-Version der Satzung des Förderverein der 16. Mittelschule e.V. finden Sie hier!

Ziele und Aktivitäten

Wir als Förderverein unterstützen die Schule bei ihren Bemühungen, alle Schüler – egal welcher Herkunft – allseitig auszubilden und zu begleiten und Möglichkeiten des Lernens und Erlebens zu schaffen, welche die Schule nicht bieten kann.

Die Spielkisten, der schuleigene Planer, die Schülerstipendien, die Ganztagsangebote (GTA) seit 2007 – sportlich, kulturell und musisch, der DaZ – Bereich (Deutsch als Zweitsprache), der Schulclub und der Schüleraustausch Leipzig-Baltimore (USA) seit 2010 – überall hilft der Förderverein: durch Eigenmittel, durch die Verwaltung von Geldern, durch Initiative und Engagement.

Förderunterricht für die Klassen 7 bis 9

Wir haben das große Glück, ab sofort Förderunterricht in Englisch und Mathematik für die Klassenstufen 7 bis 9 anzubieten. Hierbei unterstützen uns Studenten als Förderlehrer.

Ab sofort können Lehrer, Eltern und Schüler die Teilnahme am Förderunterricht einsehen, vorausgesetzt man meldet sich auf der Homepage an. Klicken Sie dazu einfach den entsprechenden Kurs an.

Die Kurse finden stets von 14:25 Uhr bis 15:10 Uhr statt:

Engilsch:

  • Montags Kl. 7a/b Raum 101
  • Mittwochs Klasse 7c/d Raum 101
  • Mittwochs Klasse 8 Raum 115

Mathematik:

  • Donnerstags Klasse 7a/c Raum 107
  • Mittwochs Klasse 8 Raum 109
  • Donnerstags Klasse 8 Raum 109
  • Donnerstags Klasse 9 Raum 115

Für Rückfragen oder Neuanmeldungen steht allen Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gern zur Verfügung.

 

Hausaufgabenbetreuung

Schüler der Klassenstufen 5 und 6 haben zweimal wöchentlich Gelegenheit, unser Angebot Hausaufgaben und Spielen zu nutzen. Der genaue Zeitpunkt richtet sich nach der konkreten Stundenplanung. Die SchülerInnen werden in dieser Zeit von Studenten betreut.

Dabei wird auf Folgendes besonders geachtet:

  • Anfertigung von Hausaufgaben
  • Kontrolle der Hefter
  • Vortragen des Hausaufgabenheftes

Schüler, die alle Aufgaben erfüllt haben, können die verbleibende Zeit zum Spielen nutzen, das Internetcafé oder den Schulklub besuchen und sich dabei entspannen.

Schüler der Klassenstufen 7 bis 10 haben die Möglichkeit, zur Hausaufgabenerledigung den Leseraum unserer Schule zu nutzen, welcher täglich (außer freitags) von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr besetzt ist. Dort stehen Arbeitsplätze, Fachliteratur und Computer zur Verfügung.

Förderunterricht Kl. 5/6

Die SchülerInnen der Klassenstufen 5 und 6 haben die Möglichkeit, die vielfältigern Förderangebote zweimal pro Woche zu nutzen. In Absprache zwischen Klassenleiter und Eltern haben die Schüler die Wahl zwischen folgenden Angeboten:

  • Förderunterricht Deutsch
  • Förderunterricht Mathematik
  • Förderunterricht Englisch
  • Förderunterricht für Kinder mit Lese-Rechtschreib-Schwäche
  • Förderunterricht für Kinder mit Dyskalkulie
  • Förderunterricht für ausländische Kinder zur Unterstützung des weiteren Erlernens der deutschen Sprache
  • Förderunterricht zum Erwerb von Sozialkompetenzen

Die Wahl der Fächer für die zwei zur Verfügung stehenden Stunden in der Woche erfolgt entsprechend der gezeigten Leistungen der Schüler, in der Regel halbjährlich. Dabei schlagen die Klassenleiter den Eltern die aus Sicht der Schule für die Kinder wichtigen Fächer vor, die Eltern entscheiden schließlich über die Teilnahme.

Der Förderunterricht zum Erwerb von Sozialkompetenzen ist für die SchülerInnen gedacht, welchen es nicht gelingt, ihre im Trainingsraum selbst erstellten Pläne von allein umzusetzen. Die Förderung erfolgt sehr individuell durch Sozialarbeiter.

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